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Teil 72
Verhör des Johannes Bückler, Schinderhannes genannt. (536-540)

Posted 19-10-2003

 
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[31. Dezember 1802, Mainz][...]

536) Beharret ihr darauf, daß den Tag, wo der Bürger Riegel zu Ozweiler ermordet worden ist, ihr in dem Haus des Bürgers Gimbel zu Kirchenbollenbach gewesen seid?

Antw. Ja, ich war darinn mit allen denjenigen, welche Theil an diesem Verbrechen genom-men haben. Heinrich Gimbel, seine Frau, sein ältester Sohn und seine übrigen Kinder waren alle zu Haus.

537) Hat der Namens Zimmer-Barts-Jakob Sohn des Müllers zu Weyden nicht auch Theil an dem Diebstahl zu Ozweiler genommen?

Antw. Ich kenne niemand, der sich also nennet, wenn man aber durch diesen Namen den Jakob Gerhard von Weyden bezeichnen will, so muß ich sagen, daß er keinen Antheil an diesem Verbrechen genommen hat.

538) Beharret ihr darauf, daß Johannes Welsch von Reichenbach auf der Mühl des Bürgers-Horbach, wo ihr euch, ehe ihr nach Ozweiler gienget, aufgehalten habet, einen Flintenschuß gethan hat?

Antw. Ich beharre darauf, und ich habe ihn für diese Exeß geschlagen; Johannes Seibert hat ihm auch etliche Streiche mit der Flinte gegeben, so daß er in Ohnmacht gefallen ist; es ward hiebei Blut vergossen, und ich weiß, daß er von der Folge dieser Wunden seinen Arm nicht mehr brauchen konnte; ob er an den Kopf verwundet war, ist mir unbewußt.

539) Gleicht besagter Johannes Welsch nicht dem Peter Stibiz?

Antw. Ja, sie haben die ohngefähr die nemliche Größe.

540) Seid ihr nach dem Versuch des Eseldiebstahls, nicht mehr in die Gegend der Mühl des Bürgers Horbach gekommen, wo in Gegenwart des Peter Petry Sohn, ihr ihm sagtet, daß dieß der nemliche junge Mensch seie, welcher durch besagten Müller verwundet worden ist, und welcher noch die Kurkösten vergüten sollte?

Antw. Ich erinnere mich dieser Umstände nicht.
[...]

 
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