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Teil 60
Verhör des Johannes Bückler, Schinderhannes genannt. (459-463)

Posted 19-10-2003

 
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[25. Oktober 1802, Mainz][...]

459) Ihr habt in eurem vorherigen Verhören schon eingestanden, Wissenschaft von der im Sommer des Jahrs achtzehn hundert eins bei Darmstadt auf der rechten Rheinseite auf die Person des Henrich Delis, sogenannten Zahn-Franzen-Martin, begangenen Mordthat zu haben: von wem habt ihr diese That erfahren, und welches sind die Umstände die solche begleitet haben?

Antw. Ich weiß von Lorenze-Peter, welcher diese Mordthat begangen hat selbsten, daß er sich auf den in der Frage erwähnten Zeitpunkt in einem etliche Stunden von Darmstadt gelegenen Haus, welches man das Linzen-Häuschen zu nennen pflegt, befand, in Gesellschaft von Zahn-Franzen-Henrich, Zahn-Franzen-Martin, Christian Rheinhardt und einem anderen, den er mir unter dem Namen Hölzemann bezeichnet (weil er mit hölzernen Waaren handelt) daß er mit den zween ersteren Streit bekam, und diese in anfänglich sehr mißhandelten: daß er den folgenden Tag aber sich Genugthuung nahm, da er dem Henrich Delis einen Stokstreich versezte, welcher ihn zu Boden warf, und von dessen Folgen besagter Delis gestorben seyn soll. Daß nach diesem Streit Lorenze-Peter die Flucht ergriffen, und bei Stockstatt sich eines Nachens bemächtigt hätte, mit welchem er über den Rhein fahren wollte: daß nachdem er auf einer Insel landete und selbige für das feste Land nahm, er seinen Nachen treiben ließ, und, um auf das linke Rheinufer zu kommen, sich entschließen mußte, den Rhein hinüber zu schwimmen; daß zu diesem Ende selbiger ein Päkchen von seinen Kleidern machte und solches an seinen Hals band, weilen er aber mit dieser Last dem Strom nicht widerstehen konnte, so machte er sich von seinen Kleidern los: Daß er ganz nakkend auf dem sogenannten Lerchenhof ankam, allwo er Deponent sich befand; daß der Pächter dem Lorenze-Peter ein Hemd, Hoßen, einen Hut gegeben, und sie eine kurze Zeit hernach miteinander den Juden Herz von Ulmet bestohlen hätten.

460) Habt ihr gar keine Wissenschaft von dem Mord welcher im Monat May des Jahres achtzehn hundert eins zu Rohrheim auf die Person eines Mainzer Caporals ist begangen worden?

Antw. Ich war damals zu Postatt; es war Kirchweihe zu Kleinrohrheim; ich gieng mit Johann Adam Hofmann, sogenanntem Peter-Hennrichs-Hann-Adam, Christoph Blum von Lautert, Schmulbalzer und Schweizer-Philipp dahin. Als wir ankamen, fragten wir den Wirth Mauß, ob wir uns bei ihm ohne beunruhigt zu werden lustig machen könnten; auf seine bejahende Antwort giengen wir hinein: Nachdem wir etliche Bouteillen Wein getrunken hatten, tanzte ich mit einer Namens Magareth, Dienstmagd bei Johann Altdörfer zu Kleinrohrheim, welche ich kannte, weilen ich mich etliche Wochen in dem Hause ihres Meisters aufgehalten habe. Indem ich mit diesem Mädchen tanzte, sagte Johann Adam Hofmann zum Schweizer Philipp, daß er ihm eine Bouteille Wein bezahlen wollte, wenn er sich unterstünde die Pistole, welche er in seinem Sak trug, auf den Tisch zu legen. Ein Mainzer Soldat, welcher dieses gewahr nahm, ergriff selbige sogleich, wir forderten sie ihm ziemlich höflich wieder; er wollte sie uns wieder geben, wenn wir ihm eine Bouteille Wein zahlten. Als wir dadurch sahen daß dieser Soldat uns blos prellen wollte, nahm ich sie ihm sogleich mit Gewalt und warf besagten Soldaten zu Boden. Dieser verließ das Zimmer auf ebener Erde, wo dieses sich zugetragen hatte, um Hilfe von seinen Kameraden, welche sich im ersten Stok befanden, zu holen. Sie kamen auch wirklich herunter, wir trieben aber den ersten Angriff ab. Endlich gelang es den Soldaten, welche neun oder zehn an der Zahl mit Säbel, und einer auch mit seiner Flinte bewaffnet waren, uns aus dem Hause zu jagen; ich gieng mit besagtem Hofmann hinten, und die drei andern vornen hinaus; die Soldaten verfolgten uns. Ich schlug mich mit Hofmann gegen etliche, welche wir in das Haus zurük drangen, und bei dieser Gelegenheit gab ich dem Sohn des besagten Wirth Mauß einen Stokstreich, welcher ihn zu Boden warf. Indem dieses sich an der Hinterthür zugetragen hatte, schlugen sich die übrigen Kameraden an dem andern Ausgang des Hauses, und dem Schweizer-Philipp wurde der Hirnschedel gespalten: ich kam diesen zu Hilfe, Peter-Hennrichs-Hann-Adam, welcher an der andern Thür blieb, wurde aufs neue durch zween Soldaten angegriffen; dieser rief mich um Hilfe und ich sprang zu ihm. Nachdem wir diese zween Soldaten in die Flucht geschlagen hatten, wollten wir an unsere übrigen Kameraden anstossen, und da, indem ich um das Eck des Hauses herumgehen wollte, sahe ich Schmubalzer, welcher einen Mainzer Soldaten zu Boden geworfen hielt, und ihm etliche Streiche gab, an deren Folgen er wahrscheinlich gestorben ist; der Soldat hatte eine Flinte, deren ich mich bemächtigte und welche ich an einem gegen dem Haus des besagten Mauß überstehenden Bakofen zerschlug. Die Soldaten waren damals alle zerstreuet, und wir dachten auch auf unseren Rükzug, nachdem der Sohn des Wirthes Mauß und mehrere andere Einwohner mit Flinten bewaffnet aus den Häusern kamen. Sie schossen nach uns ohne jedoch uns zu treffen.
Es erfolgt aus dieser That, daß die Mainzer Soldaten die Angreifer waren und wir uns in rechtmäßiger Vertheidigung befanden; wir waren alle schwer verwundet mit Ausnahm des gedachten Schmubalzer und Christoph Blum. Ich selbsten habe einen Säbelhieb an der rechten Hand bekommen, welcher mir den Finger fast abgehauen hat.

461) Ihr habt auf die vorhergehende Frage gesagt, daß ihr mehreremal in Rohrheim euch aufgehalten habt und daß ihr in diesem Dorfe bekannt seid. Kannte euch der Wirth Mauß auch, und unter welchem Namen waret ihr ihm bekannt?

Antw. Der Wirth Mauß kannte mich auch, weilen ich oft in seinem Haus war, jedoch unter keinem andern Namen als Krämer-Jakob, welchen ich gemeiniglich auf dem rechten Rheinufer führte.

462) Wer sind dann der Schmulbalzer und Schweizer-Philipp von welchen ihr in eurer Antwort auf die vier hundert sechzigste Frage gesprochen habt?

Antw. Schmulbazer war voriges Jahr zu Aschaffenburg im Arrest; er ist der Bruder von dem sogenannten Schockler, welcher vor eilf oder zwölf Jahren in Zweibrücken gehenkt worden ist.
Schweizer-Philipp, Sohn des sogenannten Schweizer-Hannes, welcher vor zwanzig Jahr in Zweybrücken gehenkt worden ist, man nennt ihn auch den Scheelen-Philipp, weil er scheel ist.

463) Habt ihr keine anderen Verbrechen mit besagten zween Individuen begangen?

Antw. Nein, ich habe sie bei dieser Gelegenheit zum erstenmal, und seither nicht mehr gesehen.
[...]

 
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