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Teil 54
Verhör des Johannes Bückler, Schinderhannes genannt. (407)

Posted 19-10-2003

 
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[05. Oktober 1802, Mainz][...]

407) Welche sind die Verbrechen, welche ihr mit Peter Petri Sohn begangen habt?

Antw. Erstens: Ich habe mit ihm zwei Pferde in Niederwirthsbach, Kanton Herrstein dem Bürger Köhler zugehörig gestohlen: dieser Diebstahl ist im Sommer des eintausend sieben-hundert sieben und neunzigsten Jahrs nächtlicherweile, aus dem Stalle des Bürgers Köhlers des Eigenthümers, in welchen ich durch einen an dessen Seite gelegenen Schopf eingedrun-gen bin, begangen worden; die Thüren waren offen; die Pferde haben wir nach Lippshausen geführet, allwo wir sie zum Theil an Andres Lüttger aus besagtem Ort und an den Sohn des Juden Dreidel Moses von Rheinbellen für zehen und eine halbe Louisd’or verkauft haben; übrigens beziehe ich mich auf mein vor dem Direktor der Geschworenen zu Simmern ausgehaltenes Verhör, weilen ich mich aller der Umstände, welche dieser That begleitet haben, nicht mehr erinnern kann.
Zweitens: Habe ich mit besagtem Peter Petry Sohn, auf dem Hinterbergerhof bei Staudern-heim zween Hämmel gestohlen; dieser Diebstahl ist vor meiner Verhaftnehmung zu Sim-mern, nächtlicherweile, und aus dem Pferch worinnen sich die Hämmel befanden, geschehen. Wir haben diese Hämmel auf den Steinerterhof geführt, allwo selbige mit der Familie des Schwarz-Peters verzehrt wurden.
Drittens: Habe ich im Jahr ein tausend sieben hundert sieben und neunzig, nächtlicherweile, in einem bewohnten Hause zu Bärenbach, mittelst Einsteigen durch einen offenen Laden in das Haus, etliche gefüllte Säk Woll, und etliche Leintücher gestohlen; ausser gedachtem Petry Sohn waren auch noch sein Vater, Jakob Finck von Weiler und Johann Georg Reiten-bach von Lauschied mit mir: aber keiner von uns war bewaffnet.
Viertens: Habe ich mit dem nemlichen Petry Sohn, dem Namens Schmitts-Hannes zu Hobstätten ein Pferd gestohlen; dieser Diebstahl ist nächtlicherweile aus dem Stalle des Eigenthümers, in welchen besagter Petry durch ein daselbst sich befundenes Loch gekrochen, verübt worden. Das Pferd wurde dem Eigenthümer, gegen Zahlung von eilf grosen Thaler auf dem sogenannten Hühnerhof zurük gegeben.
Fünftens: Habe ich mit besagtem Petry und Johannes Müller Sohn zu Boos und zu Weiters-born Bienenkörbe und auf dem Hühnerhof Hämmel gestohlen; da es aber schon sehr lange ist, daß dieses alles sich zugetragen hat, so beziehe ich mich auf das mir durch den Direktor der Geschworenen zu Simmern gemachte Verhör, allwo ich die Wahrheit gesagt habe.
Sechstens: Ein Jahr oder achtzehn Monat vor meiner Einkerkerung zu Simmern, verübte ich in Begleitung des besagten Peter Petry Sohn, seines Vaters dem sogenannten Schwarz-Peter, Jakob Finck von Weiler, Johann Georg Reitenbach von Lauschied, und eines Namens Schuck, welcher ehemals mehrere Jahre in Meisenheim verhaftet gewesen, einen Diebstahl von Weißzeug, Kleider, Fleisch und Geld auf der Ziegelhütte in der Gemarkung Spal. Der Diebstahl hat sich folgendermassen zugetragen, nemlich: Johann Georg von Lauschied welcher in dieser Behausung bekannt war, klopfte an der Thüre und fragte um ein Nachtlager an, unter dem Vorwand, daß er von Kreuznach komme und die Nacht und die Kälte, welche damals war, ihm nicht erlaubten weiter zu gehen. Die Thüre wurde geöffnet und wir giengen hinein, mit Ausnahme des Petry Sohn, und des alten Schuck, welche vor der Thür blieben; nachdem wir zu essen und zu trinken begehrt hatten, welches uns abgeschlagen wurde, machten wir Haussuchung und nahmen obengemeldte Artikel. Etliche von uns waren mit Schießgewehr bewaffnet; wir haben keine Gewalt gegen niemand ausgeübt, ausser daß Schwarz-Peter dem Ziegler und seiner Frau etliche Ohrfeigen gegeben hat. Wir haben die Schränke, aus welchen wir die gestohlenen Sachen entwendet nicht aufgebrochen, denn die in die Enge getriebenen Einwohner des Hauses haben sie selbsten geöffnet.
[...]

 
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