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Teil 42
Verhör des Johannes Bückler, Schinderhannes genannt. (262-267)

Posted 19-10-2003

 
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[20. August 1802, Mainz][...]

262) Kennet ihr eine Namens Elisabetha Büchsenschüz, gebürtig von Pirmasenz, siebenzehn Jahre alt, ohne Stand, vier Schuh zehn Zoll hoch, blonde Haare und Augenbraunen, graue Augen, erhobene Nase, mittelmäsigen Mund, plattes Kinn, rundes und färbiges Gesicht?

Antw. Nein.

263) Der Namens Johan Adam, Sohn eines Hägereiter über dem Rhein; ist es nicht ein Mann von fünf Schuh sechs Zoll, magerer Gestalt, schwarzer Haaren, welcher einen Finger an der linken Hand verloren hat?

Antw. Diese Beschreibung stimmt mit demjenigen Johann Adam, von welchem ich in meinen vorhergehenden Verhören gesprochen habe, nicht überein. Dieser ist ein junger Mensch von zwanzig Jahren, kleiner Gestalt, aber stark, braune Haare und Augenbraunen, rundes und färbiges Gesicht. Es ist ein Landstreicher und ich vermuthe, daß er in Gesellschaft mit Schwarz-Peter ist, mit welchem er kurz vor meiner Verhaftnehmung, Semm verlassen hat.

264) Habt ihr nicht einem Namens Bückler von Rockhausen ein Pferd verkauft, welches ihr zu Oberstein gestohlen habt?

Antw. Ja, es war vor meiner Gefangenschaft zu Simmern, ich habe es auf der Hezsteinermühle bei Oberstein gestohlen: Dieser Bückler, welcher mein Geschwister-Kind ist, wußte, daß dieses Pferd gestohlen war, und vor dem Diebstahl hatte er mich eingeladen ihm ein Pferd zu bringen: Ich weiß den Preis nicht mehr, welchen er mir dafür zahlte: Niemand war zugegen, als er mich einlud ein Pferd zu stehlen und ihm solches zu bringen, noch als ich es ihm wirklich verkauft habe. Ausser dieser Geschichte hat besagter Bückler an keinem meiner Verbrechen Theil genommen.

265) Ihr habt in euerm Verhör auf die hundert sechs und fünfzigste Frage gesagt, daß ihr das von dem Diebstahl zu Würges hergekommene Weißzeug einem Juden von Esch verkauft habt: sagt mir jetzt, wer ist dieser Jud, und auf welche Art hat sich der Verkauf zugetragen?

Antw. Nach vollbrachtem Diebstahl giengen wir bei Esch vorbei; einer unsrer Bande, welcher entweder Müller oder Pickard war, gieng in das Dorf Esch hinein, und rufte einen jungen Juden von achtzehn bis zwanzig Jahren. Dieser Jude begleitete uns bis auf die Hasenmühl; da und in Gegenwart des Müllers hatten die Niederländer ihm das weißzeug und Kleidungsstükke, welche wir zu Würges gestohlen hatten, verkauft; Ich weis nicht, wie viel der Jud bezahlt hat, aber ich weis, daß die ihm verkauften Effekten mit Mühe in einen großen Sak giengen und daß der Jud ihn faßt nicht tragen konnte.
Worauf wir dem Angeklagten das Verzeichnis der bei dem Jud Salomon Herz zu Esch gefundenen Effekten vorgelesen, und welche von der Frau Oberst zu Würges für die Gestoh-lenen anerkannt wurden.

Nachdem der Angeklagte aufgefordert wurde zu sagen, ob besagtes Verzeichnis alles dasjenige, was dem Juden auf der Hasenmühle verkauft wurde, enthält.

Antwortete er: daß es nicht der zwanzigste Theil seie, das ihm damals verkauft worden; daß er aber diese Gegenstände nicht genau angeben könnte.

Nachdem dem Angeklagten die Leibesbeschreibung des Juden Herz Salomon von Esch ebenfalls vorgelesen und er aufgefordert worden zu sagen: ob diese Beschreibung mit der Person des Juden, welchem die erwähnten Gegenstände verkauft worden sind, übereinstimmte?

Antwortete er: Nein, und daß der Käufer ein junger Mensch war.

266) Habt ihr diesem Juden nicht auch ein Paar, von Kugelreiter zu Regensburg verfertigte Pistolen verkauft?

Antw. Nein, ich weiß gar nichts von diesen Pistolen.

267) Wisset ihr nicht von einem Diebstahl, der den ersten April, lezthin zu Bockenheim begangen worden?

Antw. Ich weiß nichts davon.
[...]

 
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