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Teil 38
Verhör des Johannes Bückler, Schinderhannes genannt. (235)

Posted 27-9-2003

 
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Fortsezzung, Mainz den drei und zwanzigsten Thermidor, zehnten Jahrs, des Nachmittags um vier Uhr.

235) Der Namens Peter Allenbacher, von welchem ihr in eueren vorhergehenden Verhören gesprochen habt, ist es ein junger Mensch, oder ist er schon bejahrt?

Antw. Es ist ein Mann von vier bis fünf und zwanzig Jahren, welcher vor ein oder zwei Jahren ein Mädchen von Hachenbach geheurathet hat; ausser den Thaten, welche ich schon gegen diesen Allenbachers Peter ausgesagt habe, muß ich noch beifügen, daß besagter Allenbacher den Tag nach dem Diebstahl zu Obermoschel, den Johann Nikolaus Müller und mich noch nach Limbach führte, allwo wir zwei Pferde gestohlen haben. Er hat uns bis an den Stall geführt, und wir haben ihm zur Belohnung einen Abschnitt Wollenzeug gegeben, welchen wir zu Obermoschel gestohlen hatten. Diese sind die nemlichen Pferde, mit welchen ich mich bei Grote bei meinem Durchgehen durch Eckelsheim aufhielt, und welche ich auf der Mühle zu Semm auf dem rechten Rheinufer an einen Namens Heinrich Rapp von Habitsheim, für neun und eine halbe Louisd’or, und welcher wuste daß diese Pferde gestoh-len waren, verkauft habe. Dieser nämliche Rapp hat auch jene zwei Pferde, welche ich mit Johann Nikolaus Müller auf der Hahnmühl bei Daunen gestohlen habe, gekauft.

Nachdem besagtem Angeklagten gegenwärtiges Verhör vorgelesen und auf deutsch ausgelegt worden war, erklärte derselbe, daß solches treulich niedergeschrieben ist, Wahrheit enthält, und hat mit uns und dem Commis-Greffier unterschrieben. Mainz den Tag, Monat und Jahr, wie oben, des Nachmittags um halb fünf Uhr.

Unterschrieben: Wernher, Johannes Bückler und Brellinger mit Handzügen.

 
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