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Teil 36
Verhör des Johannes Bückler, Schinderhannes genannt. (223-224)

Posted 5-9-2003

 
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Fortsezzung, Mainz den ein und zwanzigsten Thermidor zehnten Jahrs, um vier Uhr des Nachmittags.

223) Gebt uns die Beschreibung von dem Johannes Hammer, Schepphälsiger Hannes genannt?

Antw. Es ist ein junger Mensch von meiner Größe, der mir ziemlich ähnlich sieht, ausgenommen, daß er mehr platternarbigt ist, als ich.

224) Ist es dieser Johann Hammer allein, den ihr kennt?

Antw. Ich kenne noch einen Mann, der alte Hannes genannt, der zu Eckenroth wohnte; er hat zwei Söhne, wovon der eine, wenn ich mich nicht irre, Nikolaus und der andere Johann Georg heißt. Dies sind die nemliche die den Jäger des Fürsten von Nassau-Usingen bestohlen haben müssen. Ich sah einmal den Nikolaus mit seinem Vater und Anton Heinz, auf der sogenannten Haßenmühl. Ich weiß auch von Nikolaus Hammer, daß er in Sachsen eine verheuratete Schwester hat. Der Vater und die zwei Söhne sind von der Niederländer Bande, aber ich habe nie ein Verbrechen mit ihnen begangen, kenne auch jene nicht, die sie können begangen haben.

Nachdem man dem Beklagten gegenwärtiges Verhör vorgelesen und auf deutsch ausgelegt hatte, erklärte er, daß solches Wahrheit enthalte und hat mit uns obgenannten Richter und Commis-Greffier unterzeichnet. Mainz den Tag, Monat und Jahr wie oben, um fünf Uhr des Abends.

Unterschrieben: Johannes Bückler, Wernher und Brellinger.

 
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