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Posted 27-10-2003
Die Spezialgerichte zogen die Strafprozesse an sich, sodass die Geschworenengerichte durch sie faktisch bedeutungs- und arbeitslos wurden. Das Mainzer Spezialgericht war ausschließlich für den Schinderhannesprozeß zuständig.
Mit Interesse wurde den Berichten über Klüngeleien und finanzielle Möglichkeiten mancher Prozeßbeteiligter gefolgt. Richter und Anwälte verfügten über erstaunliches Vermögen (Quellen: guter Verdienst, Bestechungsgelder, Schmuggelei, Kontakte zur "Unterwelt"), das sie mal mehr und mal weniger glücklich in Immobilien (versteigerte Nationalgüter) investierten. Ein Zuhörer fragte in der anschließenden Diskussion zur großen Belustigung des Publikums, wer eigentlich der größere Lump gewesen sei ...

Während Dr. Dobras eine kurze Einführung in den Vortrag hielt, leitete Prof. Dr. Mathy die Diskussion. Er richtete selbst die Frage an Dr. Fleck, ob das Gnadengesuch des Schinderhannes überhaupt abgeschickt wurde, ob es authentisch sei. Dr. Fleck ging in seiner Antwort darauf ein, dass das Urteil und die Hinrichtung zwar so kurz aufeinander folgten, dass für ein Gnadengesuch überhaupt keine Zeit gewesen sei (Berufungen waren nicht möglich), es den Hauptprozeßbeteiligten aber schon sehr früh klar war, dass Jean Bückler mit der Todesstrafe rechnen mußte. Entsprechend früh konnte das Gnadengesuch verfaßt werden (wovon die Zeitungen auch berichteten). Schinderhannes selbst wollte durch seine umfassende "Kooperation" bei den Verhören auch gute Stimmung für einen positiven Gnadenbescheid sorgen. Seine Kameraden waren weniger kooperativ. Sie saßen in den Mainzer Gefängnissen (u.a. im Holzturm und im Fischtor) und sprachen ihre Aussagen regelrecht miteinander ab.
Alles in allem war der Vortrag sehr aufschlußreich. Die Reihe wird fortgesetzt, der Besuch kann empfohlen werden!
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