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Posted 16-9-2003
Am 07. April 1802 errichtete der damalige Generalregierungskommissar Jeanbon St. André in Mainz ein Tribunal criminel spécial, das die Ermittlungen gegen die seit 1796 operierende Schinderhannesbande führen sollte. Die Untersuchungsrichter trugen zahlreiche Dokumente zusammen, die anschließend in fünf Bänden zum Prozeßbeginn am 24. Oktober 1803 vorlagen.
Neben den Aussagen der 68 Angeklagten enthalten die Mainzer Voruntersuchungsakten die Ermittlungen zu einzelnen Delikten, den Schriftverkehr des Spezialgerichts sowie die Anklageschrift. Der besondere Wert der Mainzer Akten liegt in der Vielzahl der unterschiedlichen Quellen: Neben den Aussagen von Opern, Tätern und Zeugen enthalten sie die gründlichen Berichte der Behörden über Verfolgungsmaßnahmen, detaillierte Beutelisten, Obduktionsberichte, Leumundszeugnisse, Fahndungszettel usw. Ähnliche Quellen, die in einem vergleichbaren Ausmaß Informationen über das Agieren einer Räuberbande in der Neuzeit bieten, sind für das Rheinland nicht bekannt.
Dr. Udo Fleck von der Universität Trier hat diese, für die Geschichte des Schinderhanndes grundlegenden Quellen in einer mustergültigen Edition herausgegeben und sie damit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Der Eintritt ist frei.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mainz vom 12.09.2003
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